Zum Inhalt springen
Ingenieurbüro Böge
Menü

Schadengutachten nach einem Unfall

Nach einem Unfall entscheidet sich innerhalb weniger Tage, was Sie ersetzt bekommen. Das Gutachten hält fest, was tatsächlich beschädigt ist — bevor repariert wird und bevor die Gegenseite eigene Feststellungen trifft.

Was im Gutachten steht

Ein Schadengutachten ist ein Beweismittel. Es muss so aufgebaut sein, dass ein Sachbearbeiter, eine Anwaltskanzlei und im Streitfall ein Gericht jede Position nachvollziehen können.

  • Schadenumfang und ReparaturwegWelche Bauteile beschädigt sind, was instand gesetzt und was ersetzt werden muss — mit Begründung, nicht als Pauschale.
  • ReparaturkostenKalkuliert auf Basis der Herstellervorgaben und der ortsüblichen Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten.
  • Wiederbeschaffungs- und RestwertWas ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt kostet und was das beschädigte Fahrzeug noch erlöst — mit dokumentierten Vergleichsangeboten.
  • Merkantile WertminderungDer Betrag, um den das Fahrzeug nach fachgerechter Reparatur allein wegen des Unfallereignisses weniger wert ist.
  • Reparatur- und AusfalldauerGrundlage für Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung.
  • Vorschäden und AltschädenErkennbare frühere Schäden werden erfasst und abgegrenzt. Das schützt vor späteren Kürzungen bei der Regulierung.
  • FotodokumentationVollständige Bilddokumentation des Schadens, der Fahrzeugidentifikation und des Kilometerstands.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bei sehr kleinen Schäden — üblicherweise wird die Grenze bei etwa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten angesetzt, die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich — erstattet die gegnerische Versicherung die Kosten eines vollständigen Gutachtens in der Regel nicht. Dann ist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten der sinnvollere Weg.

Ob Ihr Schaden darüber oder darunter liegt, lässt sich meist schon anhand weniger Fotos einschätzen. Rufen Sie an, bevor Sie einen Auftrag erteilen — diese Einschätzung kostet nichts.

So läuft ein Schadengutachten ab

Vier Schritte, vom Anruf bis zum fertigen Gutachten. Die Bearbeitung dauert in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung.

  1. Schritt 1: Schaden melden

    Sie rufen an oder senden die Anfrage mit ein paar Fotos. Wir klären, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist, und vereinbaren den Besichtigungstermin.

  2. Schritt 2: Fahrzeug besichtigen

    Die Besichtigung findet in der Werkstatt, bei Ihnen zu Hause oder am Abstellort statt. Der Schaden wird fotografisch dokumentiert und messtechnisch aufgenommen, Vorschäden werden erfasst.

  3. Schritt 3: Gutachten erstellen

    Reparaturweg und Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantile Wertminderung sowie Reparatur- und Ausfalldauer werden ermittelt und nachvollziehbar belegt.

  4. Schritt 4: Gutachten übergeben

    Sie erhalten das vollständige Gutachten. Auf Ihren Wunsch geht es zusätzlich direkt an Ihre Anwaltskanzlei, die Werkstatt oder den regulierenden Versicherer.

Jetzt anrufen
Anfrage senden