Hauptuntersuchung und unabhängige Schadengutachten
Amtliche Fahrzeugprüfung und Begutachtung nach Unfallschäden für Privat- und Firmenkunden in Berlin, Berliner Umland.
Nach einem unverschuldeten Unfall: Sie dürfen den Sachverständigen selbst bestimmen. Rufen Sie an, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
Leistungsbereiche
Hoheitliche Prüfung im Auftrag von GTÜ
Amtliche Fahrzeugprüfung
Eine Hauptuntersuchung ist keine Ermessensfrage. Geprüft wird nach dem gesetzlichen Katalog — mit demselben Maßstab für jedes Fahrzeug.
- Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung (AU)
- Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
- Feinstaubplakette (Schadstoffplakette)
- Sicherheitsprüfung (SP)
- BOKraft-Prüfung
Unabhängige Sachverständigenleistung
Gutachten und Bewertung
Hier gibt es keinen amtlichen Katalog, sondern eine begründete Feststellung: was beschädigt ist, was die Instandsetzung kostet und was das Fahrzeug noch wert ist — belegbar und für Gerichte wie Versicherer nachvollziehbar.
- Schadengutachten nach Unfall
- Vollständige Beweissicherung und Bezifferung des Schadens nach einem Verkehrsunfall.
- Fahrzeugbewertung
- Ermittlung des Markt- oder Zeitwerts eines Fahrzeugs, nachvollziehbar dokumentiert.
Weitere Sachverständigenleistungen im vollständigen Verzeichnis.
Leistungsverzeichnis
Alle amtlichen und freien Leistungen im Überblick, wie sie auch bei der GTÜ als Prüforganisation hinterlegt sind.
Amtlich, als GTÜ-Partner
- Hauptuntersuchung (HU) mit Abgasuntersuchung (AU)Die gesetzlich vorgeschriebene periodische Untersuchung nach § 29 StVZO, einschließlich der Abgasuntersuchung.
- Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZOAbnahme technischer Änderungen am Fahrzeug.
- Feinstaubplakette (Schadstoffplakette)Zuteilung der amtlichen Feinstaubplakette.
- Sicherheitsprüfung (SP)Amtliche Prüfung für Fahrzeuge, die keiner Hauptuntersuchungspflicht unterliegen, aber regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden müssen.
- BOKraft-PrüfungPrüfung von Fahrzeugen im Personenbeförderungsgewerbe, etwa Taxen, Mietwagen und Busse.
Nichtamtlich, als Kfz-Sachverständigenbüro
- Schadengutachten nach UnfallVollständige Beweissicherung und Bezifferung des Schadens nach einem Verkehrsunfall.
- FahrzeugbewertungErmittlung des Markt- oder Zeitwerts eines Fahrzeugs, nachvollziehbar dokumentiert.
- Begutachtung von LeasingfahrzeugenZustands- und Wertermittlung bei Rückgabe, unabhängig von Leasinggeber und -nehmer.
- Zustandsbericht nach System GTÜTechnische Zustandserfassung nach einheitlichem GTÜ-Prüfschema, etwa für An- und Verkauf.
- GTÜ-GebrauchtwagensiegelGeprüfte Fahrzeugqualität beim Gebrauchtwagenkauf, dokumentiert mit dem GTÜ-Siegel.
- UVV-/BGV-PrüfungRegelmäßige Prüfung von Betriebsmitteln nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
- UVV-/BGV-Prüfung an kraftbetriebenen ToranlagenPrüfung motorisch angetriebener Tore auf ihren sicheren Zustand.
- UVV-/BGV-Prüfung an HebebühnenPrüfung ortsfester und mobiler Hebebühnen auf ihren sicheren Zustand.
- Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (Campinggas)Prüfung von Campinggasanlagen in Wohnmobilen und Caravans.
So läuft ein Schadengutachten ab
Vier Schritte, vom Anruf bis zum fertigen Gutachten. Die Bearbeitung dauert in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung.
Schritt 1: Schaden melden
Sie rufen an oder senden die Anfrage mit ein paar Fotos. Wir klären, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist, und vereinbaren den Besichtigungstermin.
Schritt 2: Fahrzeug besichtigen
Die Besichtigung findet in der Werkstatt, bei Ihnen zu Hause oder am Abstellort statt. Der Schaden wird fotografisch dokumentiert und messtechnisch aufgenommen, Vorschäden werden erfasst.
Schritt 3: Gutachten erstellen
Reparaturweg und Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantile Wertminderung sowie Reparatur- und Ausfalldauer werden ermittelt und nachvollziehbar belegt.
Schritt 4: Gutachten übergeben
Sie erhalten das vollständige Gutachten. Auf Ihren Wunsch geht es zusätzlich direkt an Ihre Anwaltskanzlei, die Werkstatt oder den regulierenden Versicherer.
Wer das Gutachten bezahlt, bestimmt nicht sein Ergebnis
Dieses Büro arbeitet ohne Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen. Es gibt keine vereinbarten Stundenverrechnungssätze, keine Vorgaben zu Kürzungen und keine Prüfdienstleister im Hintergrund. Was im Gutachten steht, ist das Ergebnis der Besichtigung.
Das ist der Unterschied zu einem Gutachten, das die gegnerische Versicherung selbst in Auftrag gibt: Dort begutachtet jemand den Schaden, der von der regulierenden Seite beauftragt ist.
